Abschlussarbeiten
In der Abschlussarbeit (Master, Bachelor) zeigen die Studierenden, dass sie in der Lage sind, eine Aufgabenstellung aus ihrem Studiengang selbstständig auf wissenschaftlicher und/oder künstlerischer Grundlage zu bearbeiten.

Abschlussarbeiten werden seit dem 01.10.2025 über PRIMUSS angemeldet.
Die Anleitungen zur "Anmeldung der Abschlussarbeit" und "Abgabe der Abschlussarbeit", finden Sie unter dem Punkt - Anleitungen.
Die Bearbeitungszeit bei Bachelor und Master ist unterschiedlich. Sie ist in den Anmeldeformularen des jeweiligen Studiengangs vermerkt. Die äußere Form (Umfang) richtet sich nach den Angaben des Betreuers. Die üblichen formellen Vorschriften für wissenschaftliche Arbeiten sind zu beachten. Bachelor- und Masterarbeiten sind mit einer Erklärung der Studierenden zu versehen, dass die Arbeit selbständig verfasst, noch nicht anderweitig für Prüfungszwecke vorgelegt, keine anderen als die angegebenen Quellen oder Hilfsmittel benützt sowie wörtliche und sinngemäße Zitate als solche gekennzeichnet haben. |
Falls vom Prüfenden gewünscht, ist eine identische Papierversion der Arbeit per Post zu versenden an: Hochschule München, Fakultät für Informatik und Mathematik z.Hd. Sekretariat der FK07 Lothstraße 64 80335 München oder in den Briefkasten (zwischen den Räumen R3.045 und R3.046) des Sekretariats der FK07 einzuwerfen oder zu den Öffnungszeiten des Sekretariats abzugeben. |
Bitte beachten Sie zudem die Hinweise zu Bachelor- und Masterarbeiten in den Anmeldeformularen und die jeweiligen SPOs der Studiengänge, die RaPO und die APO/ASPO . |
Hinweis zum Versicherungsschutz bei externen Arbeiten:
Die Hochschule München weist für die Anfertigung der Abschlussarbeit darauf hin, dass für außerhalb der Hochschule München durchgeführte Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit der Anfertigung der Abschlussarbeit stehen, kein Unfallversicherungsschutz als Studierende(r) besteht. Es kommt dabei nicht darauf an, ob es sich um das Sammeln von Informationen oder um die praktische Tätigkeit vor Ort handelt.
Es wird daher dringend empfohlen, mit der Stelle, bei der die Abschlussarbeit angefertigt wird, einen privatrechtlichen Arbeitsvertrag abzuschließen.
In jedem Fall sollten Sie sich bei der Berufsgenossenschaft der für Ihre Abschlussarbeit zuständigen Stelle informieren, ob für Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit ein Versicherungsschutz besteht.
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Anleitung - Anmeldung Abschlussarbeit (PDF) | 29.09.2025 |
Anleitung - Abgabe Abschlussarbeit (PDF) | 29.09.2025 |